Infos zum Einzelhandel: Geöffnet!
Wir Einzelhändler sind weiterhin für euch da.
Vielleicht liegt’s nur am nasskalten Wetter, dass die Straßen so menschenleer sind, vielleicht ist es aber auch der Teil-Lockdown, der sich bei uns Einzelhändlern so gefährlich bemerkbar macht. Dabei sind wir weiterhin und ohne besondere Einschränkungen für euch da. Ihr habt es in der Hand, wie eure Stadt von morgen aussehen soll. Geht raus, lasst euch kompetent beraten und von unserer Produktvielfalt überzeugen! Wenn ihr die Läden vor eurer Tür unterstützt, erhaltet ihr die Einkaufskultur und damit den Herzschlag eurer Stadt.
Wir freuen uns auf euch!
Offizielle Ausführung zur Verordnung:
Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:
- Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
- Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen; es ist sicherzustellen, dass sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält,
- Das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen,
- Einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüfung über Fenster oder durch den Betrieb raumluftechnischer Anlagen mit hohem Außenlufanteil.
Ausnahme von der Maskenpflicht: Das Personal der Verkaufsstellen ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder wenn dort die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen wirkungsgleich verringert wird.
Das bedeutet: Die Geschäfte bleiben weiter geöffnet.
Von „Hamsterkäufen“ wird abgeraten. Sie sind nicht notwendig. Die Versorgung ist sichergestellt.
Infos zur Gastronomie: Geschlossen, aber mit vielen Mitnahme-Angeboten!
Unsere Gastronomen in Potsdam geben ihr Bestes, die Krise zu überstehen.
Für Euch bieten sie viele Mitnahmeangebote, um Euch trotzdem mit ihren Leckereien und Genüssen zu verwöhnen. Erkundigt Euch einfach bei Eurer Lieblingsbar oder Eurem Lieblingsrestaurant und unterstützt die abwechslungsreiche Genusskultur in Potsdam.
Vielen Dank!
Offizielle Ausführung zur Verordnung:
Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
Ausnahmen: Das gilt nicht für
- Gaststätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen,
- Gaststätten im Reisegewerbe im Sinne des Brandenburgischen Gaststättengesetzes,
- Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr, Polizei und Zoll,
- Verpflegungseinrichtungen (Mensen und Cafeterien) an Hochschulstandorten sowie an betrieblichen und beruflichen Fortbildungseinrichtungen,
- Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen.
Das bedeutet: Gaststätten und gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Imbissbuden können an ihrem Stand Speisen oder Getränke verkaufen, die Kunden dürfen diese aber nicht dort verzehren. Es darf dort zu keinen Menschenansammlungen kommen. Kantinen dürfen von Gästen, die nicht zum Betrieb gehören, nicht betreten werden.
Die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:
- Die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
- Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
- Das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten.